Ratgeber: Häufige Fragen – kurz erklärt
Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die uns in der Praxis besonders oft begegnen.

Kann man mehrere Makler gleichzeitig beauftragen?
Grundsätzlich ja. In der Praxis ist das für viele Eigentümer:innen jedoch selten der beste Weg:
Zuständigkeiten werden unklar, die Vermarktung wirkt uneinheitlich und Interessent:innen werden oft mehrfach „angesprochen“. Warum ein klarer Auftrag meist erfolgreicher ist, erläutern wir auf der Seite Makleralleinauftrag.
Zuständigkeiten werden unklar, die Vermarktung wirkt uneinheitlich und Interessent:innen werden oft mehrfach „angesprochen“. Warum ein klarer Auftrag meist erfolgreicher ist, erläutern wir auf der Seite Makleralleinauftrag.

Was bedeutet „Makleralleinauftrag“?
Beim Makleralleinauftrag übernimmt ein Makler die Vermarktung Ihrer Immobilie.
Für Sie bedeutet das: eine klare Strategie, ein stimmiges Marketing und ein verbindlicher Ansprechpartner – mit voller Konzentration auf den bestmöglichen Abschluss.
Details finden Sie unter Makleralleinauftrag.
Für Sie bedeutet das: eine klare Strategie, ein stimmiges Marketing und ein verbindlicher Ansprechpartner – mit voller Konzentration auf den bestmöglichen Abschluss.
Details finden Sie unter Makleralleinauftrag.

Warum lohnt sich ein Immobilienmakler?
Ein professioneller Makler kennt Markt, Zielgruppen und Verkaufspraxis.
Das hilft besonders bei Preisfindung, Vermarktung, Besichtigungen, Verhandlungen und sicherer Abwicklung bis zum Notartermin. Ein falsch angesetzter Preis – zu hoch oder zu niedrig – kann Zeit kosten oder den Erlös schmälern.
Mehr dazu: Leistungen für Verkaufende
Das hilft besonders bei Preisfindung, Vermarktung, Besichtigungen, Verhandlungen und sicherer Abwicklung bis zum Notartermin. Ein falsch angesetzter Preis – zu hoch oder zu niedrig – kann Zeit kosten oder den Erlös schmälern.
Mehr dazu: Leistungen für Verkaufende

Warum erhalte ich eine Widerrufsbelehrung, obwohl ich keinen Vertrag unterschrieben habe?
Wenn Sie online, per E-Mail oder Telefon anfragen, kann rechtlich ein sogenannter Fernabsatzkontakt entstehen. In diesem Rahmen sind Makler in der Regel verpflichtet, über das Widerrufsrecht zu informieren.
Das ist zunächst keine Kostenfalle: Eine Provision wird nur fällig, wenn es tatsächlich zu einer erfolgreichen Vermittlung kommt.
Das ist zunächst keine Kostenfalle: Eine Provision wird nur fällig, wenn es tatsächlich zu einer erfolgreichen Vermittlung kommt.

Kann ich meine Immobilie auch selbst verkaufen?
Ja – wenn Sie Zeit, Organisation und rechtliche Grundlagen mitbringen.
Häufig unterschätzt werden jedoch Aufwand, Dokumente, Preisstrategie, Interessentenprüfung und Verhandlung.
Wenn Sie sich orientieren möchten: Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt auf – dann lässt sich schnell klären, welcher Weg für Sie sinnvoll ist.
Häufig unterschätzt werden jedoch Aufwand, Dokumente, Preisstrategie, Interessentenprüfung und Verhandlung.
Wenn Sie sich orientieren möchten: Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt auf – dann lässt sich schnell klären, welcher Weg für Sie sinnvoll ist.

Wie finde ich einen professionellen Makler?
Achten Sie auf nachvollziehbare Referenzen, transparente Leistungen, eine realistische Preisstrategie (keine Lockpreise) und klare Kommunikation. Ein guter Makler erklärt den Prozess verständlich und arbeitet strukturiert.

Was ist meine Immobilie wert?
Der Wert hängt u. a. von Lage, Zustand, Größe, Baujahr, Ausstattung und der aktuellen Marktsituation ab.
SPERZ Immobilien erstellt Ihnen eine Kurzbewertung als Grundlage für einen marktgerechten Angebotspreis – nachvollziehbar und praxisnah.
SPERZ Immobilien erstellt Ihnen eine Kurzbewertung als Grundlage für einen marktgerechten Angebotspreis – nachvollziehbar und praxisnah.

Woher bekomme ich einen Energieausweis?
Je nach Immobilie wird ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis benötigt.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Beschaffung und klären, welche Variante in Ihrem Fall erforderlich ist.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Beschaffung und klären, welche Variante in Ihrem Fall erforderlich ist.

Was ist das Bestellerprinzip?
Das Bestellerprinzip trat am 01.06.2015 in Kraft.
Beim Vermieten gilt: In der Regel zahlt die Provision die Partei, die den Makler beauftragt. Wohnungssuchende zahlen meist keine Provision. Für den Verkauf gilt das Bestellerprinzip nicht.
Beim Vermieten gilt: In der Regel zahlt die Provision die Partei, die den Makler beauftragt. Wohnungssuchende zahlen meist keine Provision. Für den Verkauf gilt das Bestellerprinzip nicht.

Was bedeutet „Suchprofil“ für Interessent:innen?
Mit einem Suchprofil teilen Sie uns unverbindlich mit, wonach Sie suchen (Lage, Budget, Größe, Wunschmerkmale). Sobald eine passende Immobilie verfügbar ist, informieren wir Sie – häufig auch bei Objekten, die aus Diskretionsgründen nicht öffentlich beworben werden.
